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   OLG Celle, 11.08.1989 - 4 U 64/88   

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https://dejure.org/1989,2984
OLG Celle, 11.08.1989 - 4 U 64/88 (https://dejure.org/1989,2984)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.08.1989 - 4 U 64/88 (https://dejure.org/1989,2984)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. August 1989 - 4 U 64/88 (https://dejure.org/1989,2984)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 265
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 13.01.1993 - XII ZR 212/90

    Nutzungsentgelt für gemeinsames Haus nach Trennung der Ehegatten

    Dadurch wird der Ehegatte, der das gemeinschaftliche Haus nicht nutzt, ebenso gestellt, als wenn er einen rückwirkenden Nutzungsentgeltanspruch dem anderen Ehegatten im Wege der Einwendung entgegenhalten würde (vgl. OLG Celle NJW-RR 1990, 265, 266 [OLG Celle 11.08.1989 - 4 U 64/88]; Palandt/Thomas BGB 52. Aufl. § 745 Rdn. 5).
  • LG Mönchengladbach, 22.04.2016 - 11 O 1/16

    Geltendmachung von Auskunfts- und Nutzungsentschädigungsansprüchen in einer

    Erst vom Zeitpunkt des Neuregelungsverlangens an kann ein Anspruch auf Nutzungsentgelt entstehen, das heißt, das Nutzungsverlangen wirkt nur für die Zukunft (BGH NJW 1986, 1340; OLG Celle NJW-RR 90, 265; OLG Hamm NJWE-FER 1997, 97).
  • OLG Brandenburg, 21.06.2001 - 9 U 17/00

    Zur Nutzungsentschädigung auf der Grundlage des § 745 Abs. 2 BGB bei Trennung der

    Damit kann auch vor Stellung des Scheidungsantrages eine endgültige Trennung und als Folge hiervon eine wesentliche Veränderung im Sinne von § 745 Abs. 2 BGB gegeben sein (ausdrücklich OLG Celle NJW-RR 1990, 265; im Ergebnis auch BGH NJW 1983, 1845, 1846; OLG Bamberg FamRZ 1990, 179, 180; OLG Köln FamRZ 1999, 1272, 1273).
  • OLG Bremen, 18.01.2005 - 4 W 33/04

    Tragung der Kosten des gemeinsamen Hausgrundstücks nach Beendigung der ehelichen

    Der Anspruch auf Nutzungsentschädigung kann zwar im Sinne einer Neuregelung nach Maßgabe von § 745 Abs. 2 BGB erst von dem Zeitpunkt an beansprucht werden, zu dem er geltend gemacht worden ist (vgl. OLG Celle, NJW-RR 1990, 265, 266).
  • OLG Celle, 15.12.2004 - 16 W 149/04

    Soroftige Beschwerde gegen eine Ablehnung des Antrags auf Gewährung von

    1989, 252 = NJW-RR 1990, 265 u. Nds. Rpfl.
  • KG, 13.12.2007 - 19 U 33/07

    Ausgleichsansprüche unter Ehegatten hinsichtlich einer im gemeinsamen Eigentum

    Dadurch wird der Ehegatte, der das gemeinschaftliche Haus nicht nutzt, ebenso gestellt, als wenn er einen rückwirkenden Nutzungsentgeltanspruch dem anderen Ehegatten im Wege der Einwendung entgegenhalten würde (vgl. BGH, aaO., ferner OLG Celle, NJW-RR 1990, 265, 266; OLG Brandenburg, Beschluß vom 21. Juli 2002 - 9 W 7/02 - OLGR Brandenburg 2002, 512, 515 = FamRZ 2003, 378; Palandt/Sprau, BGB , 66. Aufl., § 745 RdNr. 5).
  • OLG Celle, 09.06.1992 - 11 W 8/92

    Berücksichtigung des Nutzungswertes eines gemeinsamen Hauses bei der Neuregelung

    Ebenso hat das Oberlandesgericht Celle (4. Zivilsenat in NJW-RR 1990, 265) entschieden und dabei die Verpflichtung desjenigen Ehegatten, der an der Nutzung nicht beteiligt ist, zur Übernahme der anteiligen Lasten als eine unmittelbare gesetzliche Folge des Gemeinschaftsverhältnisses aus § 748 BGB angesehen berücksichtigt worden ist.
  • OLG Brandenburg, 04.06.2007 - 9 WF 111/07

    Kindesunterhalt: Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung des Unterhaltsschuldners,

    Folgt dem Auszug schließlich die Scheidung, steht damit fest, dass seither eine endgültige Trennung und damit eine wesentliche Veränderung der Umstände gemäß § 745 Abs. 2 BGB vorliegt (OLG Celle, NJW-RR 1990, 265; OLG Köln, FamRZ 1999, 1272; Senat, OLGR 2001, 467).
  • OLG Celle, 02.06.1995 - 4 W 55/95

    Nutzungsentschädigung eines Ehegatten für die Zeit des Getrenntlebens und der

    Vorsorglich wird der Antragsteller darauf hingewiesen, daß Ausgleichsansprüche erstmals in dem der endgültigen Trennung folgenden Monat geltend gemacht werden können (Senat NJW-RR 1990, 265).
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